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Lampen.
Fieber.
Gruppen-Auslandskrankenversicherung
Einfach auf den Punkt.

Wie die Gruppen-Auslandskrankenversicherung für deine Künstler und Crew.

Pro Tag schon ab
€ 0,93¹

Sorge für eine gelungene Tournee.

Du bist Veranstalter von Tourneen, Konzerten oder anderen Veranstaltungen? Dann ist eine Gruppen-Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Denn im Krankheitsfall deiner Künstler, Darsteller und Ihrer Crew musst du als Veranstalter die Behandlungskosten tragen. Um dieses Kostenrisiko zu vermeiden, empfehlen wir, Künstler, Darsteller und Crew durch die EUROPA Gruppen-Auslandskrankenversicherung (Tarif GK1-Plus) abzusichern. Die EUROPA bietet einen maßgeschneiderten und kostengünstigen Schutz für kurzfristige und längerfristige Aufenthalte und Reisen weltweit.

 

Ihre Vorteile:

  • Weltweiter Versicherungsschutz deiner Künstler, Darsteller und Crew auf Tourneen, Konzerten und Veranstaltungen
  • Volle Übernahme der Kosten für Arzt und Medikamente – ohne Selbstbeteiligung
  • Mehrsprachiger 24/7-Notrufservice für ärztliche Beratung und Organisation von ärztlicher Versorgung
  • Kostenübernahme und Organisation eines Rücktransports
  • Einfache Verwaltung über das EUROPA Online-Reiseportal (Expat-Desk)

WAS DIE EUROPA GRUPPEN-AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG BIETET:

Nicht nur bei längerfristigen Auslandsaufenthalten ist eine Gruppen-Auslandskrankenversicherung wichtig. Auch bei kurzfristigen Reisen kann es immer mal passieren, dass deine Künstler, Darsteller oder Ihre Crew auf ärztliche Unterstützung auf Tourneen, Konzerten und Veranstaltungen weltweit angewiesen sind. Dabei kann jeder Gang zum Arzt teuer werden. Je nachdem, wie schwer die Erkrankung ist, können alleine die Rücktransportkosten schnell 100.000 € übersteigen. Durch die Gruppen-Auslandskrankenversicherung für Künstler übernimmt die EUROPA die Kosten für ärztliche Behandlungen vor Ort, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und für einen erforderlichen Rücktransport aus dem Ausland.2

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung sowie ärztlich verordnete Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel
  • Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Krankentransporten
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen
  • Reparaturen von Zahnersatz in einfacher Ausführung
  • Neuanfertigung von Zahnersatz
  • Rücktransport
  • Überführungs- und Bestattungskosten

Kurzinformation – maßgebend sind jeweils die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.